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Das gilt bereits seit Januar 2012 - Gesetzliche Krankenkassen erstatten pflanzliche Arzneimittel

11.11.2013 - Gesetzliche Krankenkassen erstatten pflanzliche Arzneimittel Schon seit dem 1. Januar 2012 bieten einige gesetzliche Krankenkassen ihren Versicherten an, auch ohne Zusatztarif pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel zu erstatten. Das gilt natürlich auch für die Arzneimittel der Firma Dr. Willmar Schwabe.

Wie funktioniert das?

Ihr Arzt verschreibt Ihnen ein pflanzliches Arzneimittel - wie z. B. Tebonin® oder Crataegutt® - auf einem Grünen Rezept oder einem Privatrezept (blaues oder weißes Formular). Sie zahlen das Präparat zunächst in der Apotheke und reichen anschließend Rezept und Apothekenquittung bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung ein. In welcher Höhe die Beträge zurückgezahlt werden, variiert von Kasse zu Kasse. Meist sind es etwa 100 bis 150 Euro pro Jahr und Versichertem. Details zu Erstattungsfragen finden Sie in der jeweiligen Krankenkassen-Satzung oder Sie lassen sich vom Kundenservice Ihrer Krankenkasse beraten.

Produkte der W SCHWABE GmbH im Preisvergleich.

Quelle: (http://www.schwabe.de/)

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